01

Vier Kostenblöcke getrennt budgetieren

Legen Sie vier Zeilen an: Suche und Auswahl, amtliche Verfahren und Nachweise, Anreise und Start, internes Onboarding. So wird sichtbar, welche Kosten einmalig sind und welche durch Verzögerung wachsen. Eine Pauschalsumme ohne Beruf, Herkunft, Qualifikation und Stand der Dokumente ist nicht belastbar.

02

Interne Arbeitszeit nicht vergessen

Fachabteilung und HR investieren Zeit in Stellenprofil, Interviews, Vertragsabstimmung, Unterlagen und Rückfragen. Bestimmen Sie eine koordinierende Person und schätzen Sie Stunden je Prozessschritt. Gerade bei mehreren Stellen verändert die interne Kapazität den tatsächlichen Projektpreis.

03

Verfahrens- und Dokumentenkosten prüfen

Anerkennungsstellen, Übersetzungen und gegebenenfalls Visa können eigene Kosten auslösen. Das Bundesportal nennt für die Vereinbarung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a derzeit 411 Euro. Ob dieses Verfahren passt und wer welche Ausgaben trägt, muss vorab im Einzelfall geklärt werden; Beträge können sich ändern.

04

Anreise, Wohnen und Sprache vereinbaren

Reise, vorübergehende Unterkunft, Kaution, Mobilität und Sprachförderung können wesentlich sein. Nicht jede Position wird vom Arbeitgeber bezahlt. Halten Sie für jede Kostenart ausdrücklich fest, wer beauftragt, vorfinanziert und endgültig trägt; vermeiden Sie unklare Zusagen im Auswahlgespräch.

05

Zwei Szenarien statt einer Scheingenauigkeit

Erstellen Sie eine Basisrechnung bei vollständigen Unterlagen und eine Risikorechnung mit zusätzlicher Übersetzung, Qualifizierung oder späterem Start. Rechnen Sie Verzögerungen nicht automatisch als vermeidbar an: Behördenentscheidungen und Terminlagen liegen nicht in der Hand eines Vermittlers. Aktualisieren Sie die Kalkulation an jedem Meilenstein.

06

BUMIN-Angebot transparent vergleichen

Fragen Sie nach Leistungsumfang, Auslöser einer Zahlung, eventuellen Zusatzleistungen, Kündigungs- und Erstattungsregeln sowie dem Umgang mit einem abgelehnten Visum. Für Unternehmen weist die Website die Vermittlung derzeit als kostenfrei aus; weitere konkrete Leistungen und Bedingungen gehören dennoch in eine individuelle schriftliche Vereinbarung.

HÄUFIG GEFRAGT

Klare Antworten auf wichtige Fragen

Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema – kompakt beantwortet und am offiziellen Verfahren orientiert.

01Was kostet § 81a für den Arbeitgeber?

Das Bundesportal nennt 411 Euro als Gebühr für die Vereinbarung mit der Ausländerbehörde. Wer die Gebühr letztlich wirtschaftlich trägt und welche Zusatzkosten entstehen, sollte vorab ausdrücklich vereinbart werden.

02Ist eine kostenfreie Vermittlung gleichbedeutend mit kostenloser Einstellung?

Nein. Auch ohne Vermittlungsentgelt können zum Beispiel behördliche, dokumentenbezogene, Reise- und Onboardingkosten entstehen.

03Gibt es einen seriösen Pauschalpreis pro Fachkraft?

Nur mit klar beschriebenem Leistungsumfang und Annahmen. Beruf, Dokumentenlage, Verfahren und Unterstützung nach der Einreise können die Gesamtkosten deutlich verändern.

Offizielle QuelleMake it in Germany – ArbeitgeberinformationenMake it in Germany – § 81a-Verfahren und GebührMake it in Germany – Vorbereitung der AnkunftBitte prüfen Sie vor einer Entscheidung stets die aktuelle Fassung der offiziellen Informationen.