Bumin Personalmanagement, Inh. Özlem Bumin
Stand: August 2026§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Personalvermittlung, die zwischen Bumin Personalmanagement, Inh. Özlem Bumin, Hessendamm 22, 65795 Hattersheim (nachfolgend „Bumin Personalmanagement“) und Auftraggebern (Unternehmen) sowie Bewerberinnen und Bewerbern (nachfolgend „Interessenten“) geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Bumin Personalmanagement ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmen als auch gegenüber natürlichen Personen (Interessenten), soweit sich aus den einzelnen Bestimmungen nichts anderes ergibt.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Bumin Personalmanagement vermittelt Fachkräfte, insbesondere aus den Bereichen Logistik, Cargo und Pflege, an Unternehmen in Deutschland mit regionalem Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet. Die Vermittlung erfolgt branchenübergreifend.
(2) Die Leistungen umfassen insbesondere die Vorauswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten, die Organisation des Bewerbungsprozesses sowie – soweit erforderlich – die Unterstützung im Zusammenhang mit dem Visumsverfahren für Interessenten aus dem Ausland.
(3) Bumin Personalmanagement schuldet die sorgfältige Durchführung der Vermittlungstätigkeit, nicht jedoch den Erfolg der Vermittlung (Vermittlung als Dienstleistung, kein Werkvertrag).
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot von Bumin Personalmanagement dar, sondern eine Aufforderung an den Interessenten bzw. das Unternehmen, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag über eine konkrete Vermittlung kommt erst durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung (z. B. per E-Mail oder Vermittlungsvertrag) zwischen Bumin Personalmanagement und dem jeweiligen Vertragspartner zustande.
(3) Anfragen über das Kontaktformular der Website begründen noch keinen Vertrag, sondern dienen der unverbindlichen Kontaktaufnahme.
§ 4 Vergütung
(1) Die Vermittlung von Fachkräften an Unternehmen ist für das jeweilige Unternehmen kostenfrei, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
(2) Für Interessenten aus dem Ausland, die über Bumin Personalmanagement eine Beschäftigung in Deutschland suchen, kann die Vermittlung kostenpflichtig sein. Art und Höhe der Vergütung werden individuell und vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt; auf der Website werden keine allgemeingültigen Preise veröffentlicht.
(3) Etwaige Zahlungsansprüche werden erst mit Abschluss einer gesonderten Vereinbarung fällig.
§ 5 Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung einer Vermittlungsanfrage nimmt in der Regel ca. 4–6 Wochen in Anspruch. Hierbei handelt es sich um einen unverbindlichen Richtwert; die tatsächliche Dauer kann je nach Einzelfall (z. B. Verfügbarkeit von Kandidaten, Dauer behördlicher Verfahren wie des Visumsverfahrens) abweichen. Ein Anspruch auf Einhaltung dieser Frist besteht nicht.
§ 6 Pflichten der Vertragspartner
Unternehmen
- Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu den zu besetzenden Stellen und den Anforderungen an die gesuchten Fachkräfte.
- Rechtzeitige Information über Absagen, Änderungen oder den Abbruch eines Vermittlungsprozesses.
- Einhaltung der arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften bei Beschäftigung vermittelter Fachkräfte.
Interessenten
- Wahrheitsgemäße Angaben zur Person, Qualifikation und Verfügbarkeit.
- Aktive Mitwirkung bei der Beschaffung erforderlicher Unterlagen (z. B. für das Visumsverfahren).
- Unverzügliche Mitteilung von Umständen, die die Vermittlung beeinträchtigen können.
§ 7 Haftung
(1) Bumin Personalmanagement haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Bumin Personalmanagement übernimmt keine Haftung für den Erfolg einer Vermittlung, für die tatsächliche Eignung vermittelter Personen im Einzelfall oder für Entscheidungen von Behörden im Rahmen von Visums- oder Aufenthaltsverfahren.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauschten personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann eine laufende Vermittlungsanfrage von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft beendet werden, ohne dass hieraus wechselseitige Ansprüche entstehen, soweit nicht bereits vertraglich fixierte Vergütungsansprüche bestehen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Bumin Personalmanagement.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.