§81A FÜR ARBEITGEBER

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren richtig vorbereiten

Prüfen Sie vor Verfahrensbeginn, ob Rollen, Vollmacht, Anerkennung und Unterlagen zusammenpassen.

Ersteinschätzung starten
Eignung des Verfahrens einordnen
Unterlagen und Beteiligte strukturieren
Realistische Abhängigkeiten sichtbar machen

ERSTER SCHRITT

Fallbezogene §81a-Vorprüfung für Arbeitgeber

Bereiten Sie vor dem Absenden Antworten auf diese Fragen vor.

  1. 01Liegt ein konkretes Arbeitsplatzangebot vor?
  2. 02Ist der Berufsabschluss dokumentiert?
  3. 03Welche Ausländerbehörde ist zuständig?

SICHERE ANFRAGE

Schildern Sie Ihre Ausgangslage

Wir prüfen Ihre Angaben, um ohne Ergebnisversprechen einen sinnvollen nächsten Schritt zu bestimmen.

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Datenschutzhinweise für diese Anfrage lesen

Verantwortlicher: BUMIN Personalmanagement; vollständige Anschrift und Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

Zweck: Bearbeitung Ihrer Anfrage, Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit bzw. Bewerbung und Kommunikation über die nächsten Schritte.

Rechtsgrundlage für Unternehmensanfragen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen) und, soweit einschlägig, lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Bearbeitung geschäftlicher Anfragen).

Empfänger: intern zuständige Personen sowie technisch notwendige, vertraglich gebundene Dienstleister. Eine Weitergabe an Arbeitgeber oder Behörden erfolgt nur, wenn dies für den gewünschten Prozess erforderlich ist und Sie darüber informiert wurden.

Speicherdauer: Anfragen nur so lange wie für Bearbeitung und Nachweis erforderlich; Bewerbungsdaten standardmäßig höchstens 180 Tage. Talentpool-Daten werden nur aufgrund der gesonderten Einwilligung länger gespeichert.

Sie haben insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Eine Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Vollständige DatenschutzerklärungEntwurfshinweis: Unternehmensangaben und endgültiger Text sind vor Veröffentlichung rechtlich zu prüfen.

Ihre Daten werden zweckgebunden verarbeitet. Bewerbungsdaten werden standardmäßig nach 180 Tagen gelöscht.

FAQ

Vor dem Start

Ist das Erstgespräch eine Zusage?

Nein. Es dient der Orientierung. Verbindliche Entscheidungen treffen Arbeitgeber und zuständige Behörden.

Wie geht es nach der Anfrage weiter?

Wir prüfen die Ausgangslage und teilen mit, welche Angaben oder Unterlagen für einen sinnvollen nächsten Schritt fehlen.

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