01

Den richtigen Aufenthaltsweg finden

Qualifikation, Beruf, Erfahrung und Arbeitsplatzangebot bestimmen, welcher Weg geprüft werden sollte.

02

Unterlagen vollständig vorbereiten

Übersetzungen, Qualifikationsnachweise, Vertrag und weitere Nachweise müssen konsistent und aktuell sein.

03

Nach der Einreise

Anmeldung, Krankenversicherung, Aufenthaltstitel und betriebliche Integration sollten vorab geplant werden.

04

Antrag und Termin sicher vorbereiten

Maßgeblich sind die aktuellen Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei. Kategorien, Terminwege und Dokumentlisten können sich ändern und sollten unmittelbar vor Antragstellung geprüft werden.

05

Einreise und Aufenthalt zusammendenken

Nach der Einreise folgen je nach Fall Anmeldung, Krankenversicherung, Aufenthaltstitel und weitere Behördentermine. Kopien, Übersetzungen und Vertragsunterlagen sollten griffbereit bleiben.

HÄUFIG GEFRAGT

Klare Antworten auf wichtige Fragen

Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema – kompakt beantwortet und am offiziellen Verfahren orientiert.

01Kann BUMIN ein Visum garantieren?

Nein. Die Entscheidung liegt ausschließlich bei den zuständigen Behörden.

02Brauche ich vor dem Visumantrag bereits einen Arbeitsvertrag?

Bei vielen Erwerbswegen ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot erforderlich. Welche Form und Nachweise genügen, hängt vom gewählten Aufenthaltsweg ab.

03Darf ich mit einem Besuchsvisum eine Arbeit beginnen?

Ein Schengen- oder Besuchsvisum berechtigt grundsätzlich nicht zur regulären Arbeitsaufnahme. Der passende nationale Aufenthaltsweg muss vorab geprüft werden.

Offizielle QuelleAuswärtiges Amt – VisaBitte prüfen Sie vor einer Entscheidung stets die aktuelle Fassung der offiziellen Informationen.