01

Qualifikation belegen

Erforderlich ist grundsätzlich ein staatlich anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder eine mindestens zweijährige Berufsqualifikation.

02

Qualifiziertes Angebot

Es braucht ein konkretes, in der Regel qualifiziertes Arbeitsplatzangebot; Sonderregeln können für reglementierte Berufe gelten.

03

Schriftliche Vereinbarung

Fachkraft und Arbeitgeber verpflichten sich schriftlich zur Durchführung und Unterstützung des Anerkennungsverfahrens.

04

Arbeitgebereignung

Der Betrieb soll Erfahrung mit Ausbildung oder Nachqualifizierung besitzen; die Eignung wird im Visumverfahren geprüft.

05

Perspektive nach Anerkennung

Nach voller Anerkennung wird die passende weitere Beschäftigungs- und Aufenthaltsperspektive geprüft.

HÄUFIG GEFRAGT

Klare Antworten auf wichtige Fragen

Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema – kompakt beantwortet und am offiziellen Verfahren orientiert.

01Welche Voraussetzungen gelten im Einzelfall?

Qualifikation, A2-Sprachnachweis, Arbeitsplatzangebot, Vereinbarung und Arbeitgebereignung werden geprüft.

02Wer trifft die endgültige Entscheidung?

Auslandsvertretung, Bundesagentur für Arbeit und weitere zuständige Stellen entscheiden im jeweiligen Verfahrensschritt.

03Wo finde ich aktuelle Angaben?

Make it in Germany beschreibt Voraussetzungen und Arbeitgeberpflichten aktuell.

Offizielle QuelleMake it in Germany – AnerkennungspartnerschaftBitte prüfen Sie vor einer Entscheidung stets die aktuelle Fassung der offiziellen Informationen.